Kündigungsverzicht unwirksam?
Laut BGH Urteil darf ein Kündigungsverzicht beider Mietparteien maximal 4 Jahre betragen. Meine Frage: Ist in folgendem Beispiel der Kündigungsverzicht unwirksam, weil die 4 Jahre um einen Tag überschritten sind? Beginn Mietvertrag: 01.11.2009 Kündigungsverzicht bis: 01.11.2013 (Laut §187 Absatz 2 BGB und §188 Absatz 2 BGB ist der Zeitraum von 4 Jahren um einen Tag überschritten.