Beratungshilfe
vom 11.4.2012
53 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich hatte Beratungshilfe beantragt, da mein Vermieter unmögliche Nachzahlungen der Umlagenabrechnung fordert und die Miete nach eigenem Ermessen erhöht. ... Anschließend setzte er nochmals eine Frist, als keine Antwort kam, wollte er auch wegen einiger genannter Mängel in der Wohnung tätig werden und forderte einen erneuten Beratungshilfeschein, obwohl er nichts erreichte und ich nicht einmal weis, ob die bestehende Umlagenabrechnung nicht als Mietschuld seitens der Vermietung anerkannt wird und mir zur Last fällt.