Regressforderung oder Rückabwicklung
vom 13.9.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Kugler / Berlin
Der Verkäufer, ein erfahrenen Benutzer des Mopeds, hat mich ca. 5 km mit seiner Maschine auf dem nach Hauseweg begleitet. ... Meine Frage lautet, kann ich, obwohl ich das Moped insgesamt ca. 100 km gefahren habe, (a) den Verkäufer in Regress nehmen und ihm die Reparaturkosten auferlegen oder (b) ganz vom Vertrag zurücktreten, um das Moped zurückzugeben und mein Geld wieder zuerhalten.