Möbelkauf: Neubewertung von Mängeln nach erfolgloser Nachbesserung
vom 22.8.2013
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hinzugekommen ist nun auch noch die ungleichmäßige Polsterung der Rückenlehne (Volumen und Höhe) des linken Anreihsofas, die von Ihrem Beauftragten, Herrn xxx, als Mangel sofort anerkannt wurde. ... Nach § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer nach seiner Wahl eine Reparatur oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.