Uhrenkauf - – Habe ich das Recht die Uhr zurückzugeben?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir Fragen zu folgendem Sachverhalt zu beantworten: ich habe im Mai 2010 eine Armbanduhr für 1050 € gekauft. Viel später entdeckte ich auf der Rückseite der Uhr, die Jahreszahl "2001", offensichtlich das Herstellerdatum. Somit ist die Uhr nicht neu, ich bin jedoch davon ausgegangen, dass es sich um eine neue Uhr handelt, da sie weder als "gebraucht" gekennzeichnet war und mich auch der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hatte.