Ergänzung zu Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Die Eigentumsanteile waren damals wie folgt geregelt (Mutter 50% und deren Kinder je 10%). ... Auszug aus Mietvertrag: §2-Mietzeit und Kündigung 1. ... Soweit sich der Vermieter gemäß §564 Abs.2 BGB nicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist berufen kann, gilt auch für den Mieter die für den Vermieter geltende Kündigungsfrist. 4.