Pflichtteilergaenzungsanspruch nach 50 Jahren?
vom 30.7.2023
für 110 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Erbfall: Der aktuelle Stand vor dem Tod von Wilhelm ist folgender: -kein Immobilienvermoegen -Geld auf den Namen von Brigitte: 429 000 -Geld auf den Namen von Wilhelm: 180 000 Wilhelm und Brigitte hatten im Jahr 2011 ein „Berliner Testament" verfasst, wonach nur der hinterbliebene Ehepartner erben soll und die Schlusserben Charly und Dora sein sollen. Außerdem wurde auch in das Testament hineingeschrieben: „Die Kinder Anna und Berta aus erster Ehe erhalten nach dem Tod ihres Vaters lediglich ihren Pflichtteil. ... Wichtig wäre vielleicht noch zu wissen, dass Wilhelm in mehreren Briefen in den letzten Jahren geschrieben und vorgerechnet hat, dass das Testament in seinem Todesfall so gemeint ist, dass der Pflichtteil für Anna und Berta sich nur aus den genannten 180 000 Euro speist, da Anna und Berta bereits mehr als genug hätten (siehe oben).