Hallo und guten Tag, basierend auf einer vertraglichen 5-Tage Woche als Verwaltungsmitarbeiter mit 40 Wochenstunden (wobei arbeitsvertraglich nicht auf Mo-Fr. abgestellt wird) im nicht-medizinischen Bereich einer medizinischen Einrichtung erwartet mein Arbeitgeber von mir in der administrativen Verwaltung (kein Kontakt mit Patienten, Patientendaten, Heilmitteln oder medizinischer Administration, sondern Schlüsselverwaltung, Anwesenheitslisten und Schulungsnachweise kontrollieren, Zugangsausweise verwalten, Aushänge und Telefonlisten drucken, AU-Bescheinigungen entgegen nehmen, Taxi-Gutscheine in Großmengen für die Woche konfektionieren etc.) eine regelmäßige Anwesenheit, auch an gesetzlichen Feiertagen von Mo-Fr., somit auch an Ostermontag. ... Frage 5: Nennen Sie mit bitte bezüglich der Anrechnung von Sonn- und Feiertagen bei Abwesenheit als Erholungsurlaub ein höher-instanzliches Gerichtsurteil, dass Bezug auf den Unterschied zwischen notwendiger Anwesenheit in einem Bereich der Daseinsvorsorge (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus etc.) und administrativer Verwaltung in einem solchen Betrieb und damit den Unterschied zwischen betriebsnotwendiger Anwesenheit und nicht betriebsnotwendiger Anwesenheit (Hausmeister, Verwaltung, Lohnbüro, nicht med.