Bitte Mietvertrag prüfen!
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Mittwoch, 15 Uhr in unsere Wohnung gehen, oder? ... Eine Kündigung ist frühestens nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig, d.h. zum31.07.2015. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 2.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 573 c BGB. § 4 dieses Mietvertrages bleibt davon unberührt. 2.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem anderen Vertragspartner bis zum 3.