Kündigung wissen. Besch. befristet gilt §30 oder §34
vom 5.8.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Seit dem 15.09.2020 besteht ein befristeter Vertrag (bis 30.06.2023) als "wissenschaftliche Beschäftigte" nach Regelung des §2 Absatz 1 WissZeitVG, Entgeltgruppe 13, gefördert von der DFG.