Ein Grundstück auf dem ein Einfamilienhaus steht, wurde zur Hälfte innerhalb der nächsten Familie verkauft. ... Skizze wurden sämtliche Flure und das Treppenhaus ausgenommen.) jeweils beider Wohneinheiten (1xParterre für Ehepaar A und 1x Obergeschoss für Ehepaar B zuzüglich jeweils eines festgelegten Kellerraumes) alleiniges Wohn- und Nutzungsrecht besteht, und alle übrigen Gebäudeteile des Grundstückes gemeinsam genutzt und verwaltet werden (Treppenhaus, Fluranteile, Nebengebäude, Garten etc.). ... Die Frage ist nun: Ist dem Ehemann aus B, nun als Alleineigentümer der Obergeschosswohnräume, die Vermietung nach der vorgenannten Verwaltungs- und Benutzungsregelung möglich - auch für die gemeinschaftlich verwalt- und nutzbaren Grundstücksanteile, oder kann die (Bruchteils-)Gemeinschaft auch hier nur gemeinschaftlich vermieten?