Sachbeschädigung durch Aufkleber?
vom 27.5.2010
20 €
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Nach herrschender Rechtsprechung handelt es sich soweit ich weiß um Sachbeschädigung, wenn auf einem fremden Gegenstand ein Aufkleber angebracht wird, der beim Abziehen Materialschäden verursacht (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 303 StGB: Sachbeschädigung">§ 303 I StGB</a>) oder nicht ohne größeren Aufwand entfernt werden kann (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 303 StGB: Sachbeschädigung">§ 303 II StGB</a>). Meine Frage: Wäre es auch strafbar einen Aufkleber auf einem auf öffentlichem Grund widerrechtlich angebrachten Plakat anzubringen?