Sonderküdigungsrecht des Vermieters
vom 1.3.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Also keine Einliegerwohnung, oder Untervermietung, da ich keine Miete bezahle, sondern nur Nebenkosten. ... Meine Frage wäre nun, hwürde man bei einer Kündigung vom Sonderküdigungsrecht Gebrauch machen können ? ... Und wenn ja, gibt es Regelungen ab wann man eine solche Kündigung frühstens aussprechen darf?