Mietvertrag: Mindestlaufzeit gleichzusetzen mit Kündigungsausschluss?
vom 26.6.2014
48 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Mietvertrag steht zum Thema Mietzeit folgendes (gekürzt): (1) Mietbeginn: TT.MM.JJJJ (2) Vorraussichtliches Mietende: Mindestlaufzeit: TT.MM.JJJJ+3Jahre (3) Wird die Wohnung nicht mindestens 3 Monate vor Mietende gekündigt, verlängert sich die Mietzeit automatisch um 12 Monate (4) Kündigung muss schriftlich erfolgen (5) Vermieter unterwirft sich den gleichen Kündigungsbedingungen Es handelt sich also um einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren. ... Heißt das, dass ich als Mieter z.B. 2 Jahre nach Mietbeginn mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten trotzdem kündigen kann, oder impliziert das Wort Mindestlaufzeit auch Kündigungsausschluss?