Sehr geehrter Herr und Steuerberater Schubert, ich wende mich an Sie, da ich Ihren Rechtstipp "Der gewerbliche Grundstückshandel und die 3-Objekt-Grenze" gelesen habe. Ich habe einen Mehrfamilien Haus in 2012 erworben, mit 8 Wohneinheiten. 2014 Habe ich das Dachgeschoss erweitert. 2017 wurde die Scheune bewohnbar gemacht, so hatte ich 10 Einheiten, es wurde aufgeteilt und ich habe die "scheune" verkauft, so habe ich jetzt 9 Einheiten. Wenn ich alle 8 ( die Neunte muss ich 2014 warten) in 2023 verkauf ( einzeln), gehe ich in die 3 Obekte Grenze und muss steuern bezahlen?