. - Das Finanzamt dagegen behauptet, dass eine Komplementär-Ltd. sehr wohl in Deutschland tätig wird, in Deutschland steuerpflichtig ist und eine deutsche Steuernummer haben muss. d) eigene Recherche in den Gesetzen: | | IHKG, § 2 Abs. 1: | "(1) Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur | Gewerbesteuer veranlagt sind, [...] juristische Personen des | privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der | Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten | (Kammerzugehörige)." | | AO, § 12 ("Betriebsstätte"): | "Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, | die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. ... Da die Ltd. meines Wissens eine "juristische Person des | privaten Rechts" ist, folgt aus 1.