Dem Reisegast steht es frei, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich wesentlich geringere oder keine Kosten entstanden sind, d.h. ein Schaden nicht oder nicht in der vom RV berechneten Höhe entstanden ist. 5.
Ich habe recht lange wegen eines finanziellen Engpasses keine Inspektion durchführen lassen und kenne mich nicht so gut mit Autos aus, um genaue Schäden beurteilen zu können. ... Daraufhin erhielt ich eine recht böse Email, das ich den Schaden entweder beseitigen lassen muss oder er aber für 1500 Euro den Wagen ankaufen würde.
Der Käufer als künftiger Eigentümer des Bauplatzes tritt hiermit seinen künftigen Anspruch auf Kostenerstattung für die Wegeherstellung an den Verkäufer ab, der diese Abtretung annimt jedoch ohne Haftung des Käufers für dessen rechtliches Bestehen oder Durchsetzbarkeit".
Der Verkäufer wurde bereits über einige der Schäden und Mängel in Kenntnis gesetzt (Riss und fehlende Inspektion), soweit diese zum Zeitpunkt der Kommunikation bekannt waren. Der Verkäufer verweist auf seine Unkenntnis der Schäden und argumentiert, dass das Fahrzeug vorab in Augenschein genommen wurde. ... Da diese Schäden und Mängel vom Verkäufer verschwiegen wurden, bzw. im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht wurden, möchte ich nunmehr prüfen ob das Mängelgewährleistungsrecht in Anspruch genommen werden kann.
Familie E möchte ein MFH mit 6 WE bauen. Dazu lässt sie sich über einen Vermittler einen Kredit von Bank C vermitteln. Bank C prüft den Antrag und genehmigt diesen an einem Montag.
Wir sind am 22.07. um 04.45h mit Condor-Flug DE 1742 von Frankfurt nach Skiathos als Familie von 4 Personen geflogen und haben 4 Koffer abgegeben. 3 Koffer kamen am Zielflughafen Skiathos an, der 4 leider nicht. Der Koffer der fehlt gehört mir. Wir haben das am Lost and Found beim Swissport Schalter am Flughafen Skiathos gemeldet und die Referenznummer ***** bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine monatlichen Hausgeldzahlungen werden vom Verwalter normalerweise per Lastschrift eingezogen. Hier gab es ab dem Jahr 2019 immer wieder vereinzelte Ausfälle (7 Monate), dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Es fand auch ein Verwalterwechsel statt.
Sehr geehrter Herr Anwalt, mein Sohn (4Jahre) berichtet mir schon die ganze Zeit, von einem Jungen, im Kindergarten, dass er ziemlich aggresiv ist, den anderen Kindern gegenüber. Als ich ihn am Montag aus dem Kindergarten abgeholt habe, erzählte er (und ein Feund) mir, dass ihn dieser Junge, von einem etwa 2,20m hohen Kletterturm runtergeschubst hat. Es ist zum Glück "nicht schlimm" ausgegangen.
Ich bin am letzten Wochenende beim Aufwärmtraining im Park unter Anleitung des Personal Trainer Sport machen gewesen. Dies wird auf Anweisung des Trainers, welcher nur mich betreute, getätigt. Während des Aufwärmens hab ich eine Anweisung vom PT erhalten, obwohl ich etwas zögerlich gewesen bin, musste ich auf das Gleichgewichtsseil (ca 30 cm höhe) gehen, ohne das ich eine Einweisung, Hilfestellungen oder während der Übung eine Korrektur der Bewegungsabläufe bekommen habe.
Nach anhaltenden Beschwerden links wurde dort nach Röntgenaufnahme der linken Hüfte der zweite Schaden festgestellt und 10 Tage später ein künstliches Hüftgelenk einzementiert.
Nun hat sich die Werkstatt gemeldet und mich wissen lassen, dass einige kostspielige Schäden am Gerät vorliegen, ohne deren Reparatur ein positives TÜV-Gutachten kaum möglich sein wird. ... Daher möchte ich folgende Fragen stellen: - Kann ich den Verkäufer grundsätzlich für die vorliegenden Schäden haftbar machen bzw. habe ich Anspruch auf Nachbesserung? - Falls ich einen Anspruch auf Nachbesserung habe, wie oft bzw. in welchen Zeitabständen muss ich dem Verkäufer die Möglichkeit dazu geben, bevor ich selbst die Reparatur durchführen lassen kann, ohne die Haftung des Verkäufers zu verlieren?
Der Kaufvertrag beinhaltet folgende Klausel: "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von leben, Körper und Gesundheit. Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten."
Ferner kann keine Partei von Haftung für evtl. Schäden ausgeschlossen werden. Im Schadensfall können Dritte jede Partei in voller Höhe persönlich und ausschließlich in Haftung nehmen.