Guten Tag, folgende Fragestellung: Mietpartei schließt Mietvertrag mit dem Eigentümer einer Doppelhaushälfte, zu diesem Zeitpunkt im Rohbau. Als der Eigentümer (Vermieter) die Innenausstattung schildert, fragt die Mietpartei, ob eine gehobenere Ausstattung (Böden, Wände, Decken) grundsätzlich möglich sei, wenn die Zusatzkosten übernommen werden. Vermieter bejaht und nennt die ausführende Malerfirma, um mit ihr in Kontakt zu treten.