Hilfsweise ordentlich gekündigt, direkter Auszug möglich?
vom 15.10.2018
26 €
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beantwortet von
Hallo, ich habe im Januar die fristlose Kündigung meiner Wohnung bekommen wegen Zahlungsrückständen. ... Die Kündigung wurde auch hilfsweise zur ordentlichen Kündigung für Ende Juli 2018 ausgesprochen- Der Vermieter hat die Kündigung bis heute nicht zurück gezogen oder mir auch nur ansatzweise auf den Widerspruch geantwortet. Meine Recherchen haben ergeben dass mit der Zahlung der Schulden die fristlose Kündigung unwirksam ist.