Pfändung des Generalunternehmers
vom 21.2.2008
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Die Frage ist, welche Handlungsoption aus rechtlicher Perspektive zu empfehlen ist. ... Man versucht, den Vertrag mit dem GU so schnell wie möglich aufzulösen und die einzelnen Gewerke jeweils direkt unter Vertrag zu nehmen. Die Frage ist dann, welches ein rechtlich einwandfreies Vorgehen zur Vertragsauflösung ist.