Hallo, wie muss/oder kann ein Vermieter reagieren, sofern ein Mieter rechts-unwirksam - im Fall einer verspäteten Ankunft der Kündigung, - im Fall der falschen Angabe der im Mietvertrag genannten berechtigten Personen (z.B. durch beim Mieter entstandene Verwirrung bei sehr häufigem Eigentümerwechsel) ODER im Falle der richtigen Organisation, aber einer Person, welche nirgends genannt ist, kündigt? Muss er beispielsweise - überhaupt reagieren; Hat er eine Pflicht dem Mieter innerhalb einer bestimmten Frist z.B. über die Angabe der falschen im Mietvertrag (oder anderen rechtsgültigen Dokumenten) genannten Personen oder Organisationen zu informieren? könnte er beispielsweise - in manchen Fällen Schadensersatz leisten müssen, z.B. durch unerwartete verlängerte Zahlung der alten Miete oder wird die Kündigung ohne Reaktion des Vermieters (stillschweigend) wirksam?