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189 Ergebnisse für frau einkommen jahr elterngeld

Zweitfamilien. Kinderunterhalt
vom 29.7.2009 42 € Historischer Preis
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Die 160 € gibt er seiner Ex Frau für die Kinder. ... Welche Möglichkeiten hat seine Ex Frau?... Oder wenn wir uns für ein gemeinsames Kind entscheiden und ich nur Elterngeld von 70 % bekomme?
Unterhalt für 18 jährigen Sohn bei erneuter Vaterschaft
vom 6.8.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Da der Sohn nun seit Februar 18 Jahre alt geworden ist, macht der Vater mich nun darauf aufmerksam, dass nun der Unterhalt von beien Elternteilen in bar zu leisten ist, und ich wegen höherem Einkommen weniger von ihm bekommen würde. Zumal das Elterngeld der Frau irgendwann ausläuft, und er dann für weitere zwei Personen unterhaltspflichtig sei. ... Seine neue Frau hat wohlhabende Eltern und vor kurzer Zeit hat er selbst eine Erbschaft gemacht.
Familienzusammenführung beim Bezug des ALG I
vom 16.12.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, zur meiner Situation: Ich wohne in Deutschland seit neun Jahren, bin immer noch ein bela ussischer Staatsbürger, besitze aber eine Niederlassungserlaubnis. ... Gleich danach hat meine Frau einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Minsk gestellt. ... Außerdem ist ALG I keine Sozialhilfe, sondern Versicherungszahlungen, die eigentlich normales Einkommen darstellen.
Beantragung von Kindergeld und Folgen
vom 29.6.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Bei Beantragung von 3 Jahren Erziehungsurlaub steht sie nach 12 / 14 Monaten ohne Einkünfte da. ... Somit wäre sie zumindest für die nächsten 24 Monate krankenversichert, d.h. sie würde dann jetzt nur ein Jahr Erziehungsurlaub beantragen und sich dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen (zumindest theoretisch).
einleitung e. strafrechtl. ermittlungsverfahrens wg.verdachts auf betrug der BA
vom 31.10.2009 45 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe von 15.maerz bis 17.juni 2009 arbeitslosengeld anknuepfend an das jahr elterngeld bezogen (und direkt danach ein gewerbe zur selbststaendigkeit angemeldet). vom 1. bis 30.4.09 hatte ich keine kurzfristge geringfuegige taetigkeit angenommen (400eurojob) und diese VERGESSEN, der BA zu melden. da die geringfuegige taetigkeit rechtmaessig angemeldet wurde, bekam ich post seitens der BA, dass mir in diesem zeitraum unrechtmaessig arbeitslosengeld gezahlt wurde und ich wurde aufgefordert, den betrag von 186,90 umgehend zurueck zu zahlen, was ich auch tat. nun habe ich post vom hauptzollamt braunschweig im briefkasten bzgl. einleitung eines strafrechtlichen ermittlungsverfahrens gemaess paragraph 160 StPO. zur last gelegt wird, dass ich vom 1. bis 30.4.09 ohne anzeige bei der BA diese nebentaetigkeit annahm und mit das ALgeld in hoehe von 186,90 zu unrecht gezahlt wurde. ich erhalte hiermit gelegenheit, mich zu dem vorwurf des betruges bis spaetestens 20.11.09 schriftlich zu aeussern. es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass ich nicht verpflichtet bin, zur sache auszusagen, dass ich jederzeit einen verteidiger meiner wahl hinzuziehen und ggf. zur entlastung einzelne beweisantraege stellen kann. fuer den fall, dass ich mich nicht schriftlich aeussern moechte, kann ich auf eine muendliche vernehmung beim hauptzollamt beantragen. sollte ich zu einer schriftlichen aussage bereit sein, werde ich gebeten, diese unterschriebene aussage zu senden und darueber hinaus zu beantworten, wie hoch mein derzeitiges nettoeinkommen sei (mir wurde gruendungszuschuss in hoehe von 348 euro bewilligt plus 300 euro sozialpauschale, darueber hinaus beginne ich gerade geringe betraege aus selbststaendigkeit zu erzielen / etwa 300 euro pro monat). sofern zutreffend, wie hoch das derzeitige nettoeinkommen des ehemanns ist (bin unverheiratet, aber in fester beziehung lebend) ** zaehlt dies dann??? ... mit freundlichen gruessen frau wendler
Anwaltsgebühren berechtigt?
vom 13.3.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(es fand eine Mangelberechnung statt, unsere Zwillinge sind im April 2007 geboren) Im Januar bekamen wir dann Post über unsere Anwältin vom gegnerischen Anwalt, dort hieß es, „…wie befürchtet zahlt ihr Mandant keinen Ehegattenunterhalt..“ Wir sollten dann die Gehaltsnachweise des Jahres 2007 einreichen und unsere Anwältin bemerkte, dass sie sich diesen neuen Vorgang bezahlen lasse, sie wisse nur noch nicht von uns oder der Exfrau.