Gewerbeanmeldung
vom 10.3.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Guten Tag, kann eine Person (als "X" unten aufgeführt) ein Gewerbe (Einzelhandel) anmelden, wenn er das Geschäft nicht gekauft hat, sondern lediglich ein gemeinsamer Mietvertrag für die gewerblichen Räume besteht: "A" verkauft sein Geschäft an "B" (Einrichtung und Kundenstamm), das sich in Gewerberäumen befindet, die "C" gehören und meldet das Gewerbe bei zuständigen Behörde an. Vermieter "C" schliesst einen gemeinsamen Mietvertrag mit Käufer "B" und einer weiteren Person "X". Person "X" geht daraufhin, ohne "B" zu informieren, ebenfalls zur Behörde und meldet das gleiche Gewerbe auch auf seinen Namen an.