Der B-Plan sieht eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vor, allerdings gibt es bislang keine öffentlich-rechtliche Zuwegung, die das Erteilen einer Baugenehmigung ermöglich würde. ... Unsere Befürchtungen laufen dahin, dass diese Sicherung als öffentlich-rechtlicher Weg - ein erhöhtes Befahren unserer Auffahrt, - einen erheblichen Wertverlust unserer Grundstücke, - eine erhebliche Gefährdung unserer auf der Auffahrt spielenden Kinder, - eine problemlose Bebauung mit weiteren Häusern, deren Besitzer dann ebenfalls bei uns vorbeifahren, - sowie Schäden an der Auffahrt selbst, unseren Gärten und u.U. auch der Hausfassaden mit sich bringen würde.