Mein Freund, den ich als Zeugen angegeben hatte, wurde nicht vorgeladen, da seine identität trotz Angabe "wir waren im Jahr 2003 auf der Schule x in Klasse x zusammen" nicht ermittelt werden konnte. ... Der Richter sagte mir noch rotzfrech bei der Verhandlung "Wir sind doch nicht Ihre Hampelmänner, wenn Sie leute vorladen lassen möchten haben Sie auch die Adresse zu ermitteln" Nunja.. möglich wäre es gewesen, Schule nach damaliger Adresse anfragen, damit dann zum Einwohnermeldeamt und aktuelle adresse erfragen... nur sowohl Schule als auch Einwohnermeldeamt, hätten eh nur den Behörden die Anfrage beantwortet (Datenschutz). ... Was stehen hier noch für Möglichkeiten offen, das Urteil nun doch noch irgendwie anzufechten?