Grenzüberschreitende Überlassung von Software - Steuerpflicht in DE?
vom 18.5.2020
für 200 €
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zum Thema "Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken". Hier der Link zum entsprechenden Dokument: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-10-27-beschraenkte-steuerpflicht-und-steuerabzug-bei-grenzueberschreitender-ueberlassung-von-software-und-datenbanken.pdf;jsessionid=AC6D85A4B75FB6A3B521ED8CE4BFEFB5.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=3) Darin heißt es: "Überlässt ein im Ausland ansässiger Anbieter Software zur Nutzung im Inland, kann er mit seinen inländischen Einkünften nach § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f oder Nummer 6 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen..."