. § 1 Verkauf Die GbR Berlin Esmarchstraße 9 mit ihren vorgenannten Gesellschaftern - nachstehend auch „der Verkäufer“ genannt – verkauft frei von allen im Grundbuch eingetragenen und nicht eingetragenen Lasten, an ………………………. - nachstehend auch „der Käufer“ genannt – das vorstehend näher beschriebene Wohnungs-/Teileigentum, gelegen Vorderhaus/Seitenflügel/Hinterhaus ……………………. ... Instandhaltungsrücklagenkonto der Hausverwaltung Kontoinhaber: …………………… Kontonummer: ……………………… Bank: …………………… Bankleitzahl: …………………… und im übrigen an die Verkäufer zuzüglich Zinsen und abzüglich Bankspesen auszuzahlen, nachdem der amtierende Notar den Vertragschließenden schriftlich mitgeteilt hat, dass die folgenden Voraussetzungen gemäß Ziffer (5) a) bis d) sicher gestellt sind: a)Es ist sicher gestellt, dass dieser Vertrag rechtswirksam und ein vertragliches Rücktrittsrecht sowie ein Vorkaufsrecht ausgeschlossen sind, b)Es ist sicher gestellt, dass die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen wird, c)Es ist sicher gestellt, dass die Lastenfreiheit des Kaufgegenstandes auch im Rang vor einer etwa vom Käufer zu bestellenden Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld vertragsgemäß hergestellt ist oder werden kann, d)Es ist sicher gestellt, dass dem Notar sämtliche für eine vertragsgerechte Eigentumsumschreibung erforderlichen behördlichen Genehmigungen einschließlich der Verwaltergenehmigung mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen. (6) Der Notar wird von den Vertragschließenden ferner angewiesen, mit dem hinterlegten Kostenvorschuss die Notarkosten, die Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer, die Maklercourtage sowie alle sonstigen Kosten der Vertragsabwicklung zu zahlen und den auf dem Notaranderkonto nicht verbrauchten Betrag nebst anteiliger Zinsen an den Käufer zurück zu zahlen. (7) Soweit zur Ablösung von Belastungen des Kaufgegenstandes oder zur Bezahlung fälliger Wohngelder Auflagen der Gläubiger erteilt werden, kann der Kaufpreis nur durch Erfüllung dieser Auflagen und nicht durch sonstige Leistungen an den Verkäufer oder an Dritte bezahlt werden.