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Mängel nach Bootskauf

9. Mai 2021 19:08 |
Preis: 125,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Seit einigen Jahren fahre ich Boot und habe in diesem Frühjahr ein neues Boot erworben - wie das bei Bootsfahrern so ist, ein gutes Stück größer als der Vorgänger. Gekauft habe ich es von einem Mitglied jenes Bootsclubs, in dem auch ich Mitglied bin. Aufmerksam gemacht wurde ich auf die "Kaufbarkeit" seines Boots durch jenen Bootsmechaniker, nennen wir ihn "M.", der in den vergangenen sechs Jahren sowohl das Boot des Verkäufers ("V.") als auch mein Boot gewartet hat. M. und V. sind sehr befreundet, M. und ich zumindest "gut bekannt" und V. und ich sind eben "Kameraden" im gleichen Bootsclub.

Ein großes Boot hat in der Regel große Motoren, bei großen Sportbooten sind das in der Regel 2 Stück - auch so bei meiner Neuerwerbung. m. war von V. beauftragt, den gesamten Verkauf abzuwickeln und ihn hatte ich als Hauptansprechpartner während der gesamten "Kaufaktion". Der Zustand eines Boots ergibt sich i.d.R. nicht so sehr aus seinen Altersjahren, er hängt viel mehr von der Aribie von Vollständigkeit der Pflege ab, die dem Boot in seinem Leben zuteil wurde. Während der letzten 6 Jahre wurde das Boot von M. als "Stamm-Mechaniker" betreut, nachvollziehbar bei der Freundschaft zwischen M. und V. Also habe ich M. im Zuge der Gesprächs vor der Erwerb über den Zustand des Boots, insbesondere der zwei großen Motoren, befragt und habe zur Antwort erhalten, alles sein "allerbestens", V. habe immer sehr akribisch auf alles geachtet, alles sei total in Ordnung.

Der Kauf wurde abgewickelt, der Kaufpreis bezahlt, es war Winter (Januar), eine Probefahrt war nicht möglich, aber mir war ja von M. (dem ich bis dahin aus einer Zusammenarbeit von ebenfalls 6 Jahren sehr vertraut habe) versichert worden, alles sei in Ordnung. Der Frühling kam und weil ich an dem Boot einige Umbauten plante, habe ich eine Begehung mit einem anderen Bootsmechaniker, nennen wir ihn "B." durchgeführt. Er schaute sich, eigentlich au0erhalb dessen, wofür ich ihn hinzugezogen habe, beide Motoren "aus Interesse" einmal an und machte einen recht besorgten Eindruck. Sowohl die Bootselektrik als auch die Motoren seien in keinem guten Zustand. Er detaillierte seine Befunde auch: Abgerissener Batteriepol, korrodierte Kontakte, von den beiden Lichtmaschinen eine in "verbasteltem" Zustand, lose herumhängende Masseschienen, zugesetzte Treibstoff-Vorfilter, zugesetzte See-Kühlwasser-Filter, ewig nicht getauschte Ölfilter, Luftfilter in suspektem Zustand, suspekter Zustand des Kühlsystems. Ich habe das seinerzeit alles aufgeschrieben und M. damit konfrontiert, der sich massiv verwahrte - B. habe einfach keine Ahnung, dem könne man nicht trauen. Nun gut ...

Bei einer Ausfahrt mit dem Boot zeigte sich dann, dass B. wohl doch nicht unrecht hatte: Eine der beiden Maschinen überhitzte sehr schnell, also wahr das Kühlsystem zumindest dieser Maschine wohl nicht nur suspekt, sondern faktisch nicht in Ordnung. Und bei zwei weiteren Probefahrten zeigten sich Mängel an der elektrischen Anlage, die dazu führten, dass eine Maschine abgeschaltet werden musste.

Zwischenzeitlich bin ich von mehreren Clubfreunden angesprochen worden, wie ich denn mit der Neuerwerbung zufrieden sei - und habe offen die Mängel angesprochen. von allen (es sind zwischenzeitlich vier) habe ich dann gehört, ja, das sei zu erwarten gewesen, diese Probleme hätten alle bereits vor dem Verkauf bestanden. V. habe kein Geld für einen vernünftigen Unterhalt des Boots gehabt, Service sei gar nicht gemacht worden (und schon gar nicht nach den Vorgaben des Motorenherstellers Volvo Penta) und Reparaturen habe man vermieden, wo immer es teuer wurde. Deshalb sein V. mit dem Boot auch gar nicht mehr gefahren, auch bei ihm seinen die Maschinen zu heiß geworden und er habe ja auch um die unvollständige Wartung gewußt.

Schade, ich wußte das halt nicht.

Mit M. und V. habe ich einen ersten mündlichen Versuch unternommen, darüber zu sprechen. M. streitet jede Verantwortung ab, er "kenne diese Motoren gar nicht so gut" - was ich ihm jetzt auch glaube, weil er nicht einmal die Wartungsunterlagen des Herstellers hat und wohl nur "ein bisschen daran herumgeschraubt" hat. Und V. bezieht die Position "gekauft wie gesehen" und will von einer von mir gesprächshalber unterstellten Verpflichtung, mich vor dem Kauf auf bekannte Mängel hinzuweisen, nichts wissen. Verkauft wie gesehen, Privatkaufrecht und Ende. Das eingenommene Geld sei auch schon wieder weg, er habe ein Wohnmobil davon erworben, da gäbe es nichts mehr zu holen. Ende und aus.

Ich frage mich, wie dieser Fall nun rechtlich zu bewerten ist. Wenn vier Clubmitglieder vom schlechten Zustand des Boots im Detail wissen, könnten wir wohl ohne Probleme den Anscheinsbeweis antreten, dass auch V. davon wußte.

Was sind sinnvolle weitere Schritte - wenn es denn überhaupt eine sinnvolle Option ist, sich mit V. wirklich deswegen auseinanderzusetzen? Ist mein Gedanke an "arglistiges Verschweigen" rechtlich tragfähig.

Sofern das für Ihre Einschätzung der Situation eine Hilfe ist: Die Instandsetzung jeer Probleme, von denen ich bis jetzt Kenntnis habe, dürfte zwischen 7.000 und 15.000 Euro kosten - durchgeführt durch Volvo Penta (also den Motorenhersteller).

9. Mai 2021 | 19:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich ist die Klausel "gekauft wie gesehen" in einem Kaufvertrag nur zu erschüttern, wenn ein Ausnahmefall im Sinne von § 442 S. 2 BGB vorliegt. Bei Ihnen könnte in der Tat ein Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln vorliegen, was Ihnen dann zum einen die Gewährleistungsrechte (u.a. Nachbesserung, Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag) eröffnet und zum anderen die Möglichkeit gibt, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anzufechten. M`s Aussagen als Repräsentant sind insofern V zuzurechnen.

Allerdings: Sie tragen die Darlegungs- und Beweislast für die Aussagen des M und des V sowie für das Vorhandensein der Mängel, wobei letzteres wohl einfach gelingt. Insofern wird es darauf ankommen, ob es ggf. schriftliche Korrespondenz gibt, Zeugen für die Aussagen der Gegenseite existieren und was im Kaufvertrag genau geregelt worden ist.

Wenn der Beweis gelingen kann, erscheint es angebracht, V unter Setzung einer angemessenen Frist (zu erwartende Reparaturdauer) zunächst zur Nachbesserung aufzufordern und bei Verweigerung/zweifacher Erfolglosigkeit von Nachbesserunsgversuchen den Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu erklären. Ziel wäre die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Bootes, was ggf. auch gerichtlich durchzusetzen wäre.

Daneben kann es sinnvoll sein, den Vorgang im Verein zu thematisieren, schließlich wird es dort nicht gern gesehen, wenn ein Mitglied sowie ein dort häufig verkehrender Mechaniker ein anderes "über`s Ohr haut".

Eine abschließende Einschätzung ist erst in Kenntnis aller Details möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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