Sehr geehrte Damen und Herren, weil ich als ich 8 Jahre alt war von meinem damals 17 Jahre alten Cousin sexuell mißbraucht wurde (Oral - und Geschlechtsakt wurden ausgeführt), und ich aber bereits nach der 10 Jahres Frist (nach Volljährigkeit) bereit gewesen bin, "etwas dagegen zu tun" und mit meiner Rechtsanwältin ein Schreiben verfasst habe, indem ich meinen Cousin aufgefordert habe: 1. eine geeignete Therapie zu machen, - zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in seinem Umfeld 2. meine mir noch anfallenden Therapiekosten zu übernehmen 3. die einmalige Zahlung in Höhe von 10.000,-- EURO Schmerzensgeld (auf Anraten meiner Anwältin) Ein "Versuch zur gütlichen Einigung". ... Nun meine Frage: wann ist etwas "Vergewaltigung" und wann "sexueller Missbrauch"???