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87 Ergebnisse für strafanzeige schmerzensgeld

Filter Strafrecht
Werde ständig vom Exmieter beleidigt - was tun?
vom 3.7.2023 für 35 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo zusammen ich arbeite als Hausmeister in einem Mehrfamilienhaus und bin mit einer belastenden Situation konfrontiert, bei der ich gerne Ihren Rat suchen würde. Einer der ehemaligen Mieter des Vermieters, mit dem ich häufig Kontakt hatte, verhält sich zunehmend aggressiv mir gegenüber. Dieser Mieter hatte schon in der Vergangenheit Probleme mit dem Vermieter, da er seine Miete nicht gezahlt und andere Mieter kontinuierlich gestört hat.
Anzeige, Fangschaltung
vom 26.2.2008 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen wurde ich täglich mit anonymen Anrufen belästigt, zu den unterschiedlichsten Tageszeiten. Manchmal wurde sofort aufgelegt, manchmal waren die unterschiedlichsten Geräusche im Hintergrund. Auch meine Eltern wurden mit diesen Anrufen belästigt.
Sind Glasscherben auf einer Mauer erlaubt?
vom 4.9.2007 20 € Historischer Preis
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Ich habe mich an einer Mauer verletzt, 1,75 m groß, in die Scherben einbetoniert waren. (Ich wollte rüberschauen um zu sehen wo der Ball liegt) Meiner Meinung nach waren die Scherben auf dem ersten Blick nicht sichtbar. Das Gartenbauamt meint jedoch sie wären sichtbar.
Lehrer - Schüler
vom 16.6.2009 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, mit folgendem Anliegen wende ich mich an Sie: Mein Sohn, 12 Jahre, hatte gestern einen unangenehmen Vorfall mit einem seiner Lehrer. In einem engen Gang, in dem er mit anderen Schülern nach Schulschluss stand, ging sein Lehrer vorbei. Von diesem Lehrer hat er immer freundlich gesprochen und er mag seinen Unterricht.
Einspruch nach Strafbefehl wegen Beleidigung und Bedrohung
vom 7.6.2016 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe am 03.06.16 einen Strafbefehl von einem Amtsgericht in Hamburg erhalten: Einzelstrafe zu 1) 40 Tagessätze Einzelstrafe zu 2) 20 Tagessätze Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 50€. Insgesamt also 2500€ Geldstrafe. Straftaten: 1) Androhung eines Verbechens 2) Beleidigung Vergehen strafbar gemäß §§ 214 Abs. 1, 184, 194, 53, 43, 42, 40 StGB Sowohl ich als auch die Zeugin haben zu der Sache keine Aussage gemacht.
Beleidigung per e-mail
vom 2.8.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Liebe Anwälte/Anwältinnen, Mein Fragesteller ist noch ein unreifer junger Mann Mitte 20. Seine Freundin hat ihn verlassen. Die Beziehung war immer schon beidseitig voll Streit, Eifersucht und Watschn', halt heissblütige Ausländer.