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Einstweilige Verfügung erhalten Exfreund

| 19. Mai 2020 00:34 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann man mit der Situation umgehen, in der der Ex-Partner eine einstweilige Verfügung erwirkt hat und Nacktaufnahmen online gestellt hat?

In einer solchen Situation ist es wichtig, sofort rechtliche Schritte einzuleiten. Zunächst einmal sollte die einstweilige Verfügung respektiert und kein Kontakt zu dem Ex-Partner aufgenommen werden, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden.

Bezüglich der Nacktaufnahmen sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten werden. In Deutschland ist das Veröffentlichen von intimen Bildern ohne Zustimmung der abgebildeten Person strafbar. Dies fällt unter den Straftatbestand der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" gemäß § 201a des Strafgesetzbuches (StGB).

Es ist auch ratsam, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um mit den emotionalen Auswirkungen dieser Situation umzugehen.

Guten Tag,

Ich habe ca. Zwei Jahre mit meinem Exfreund Herrn ***** eine Beziehung geführt. Dieser hat mich weil ich dauernd seine Nähe aufgesucht habe eine einstweilige Anordnung gegen mich erwirkt.

Als wir zusammen waren, habe ich bei meinen Eltern gewohnt. Da wohne ich auch jetzt wieder. Da mein Vater keine fremden Menschen auf seinem Grundstück wünscht, bin ich immer zu meinem Exfreund gefahren. Allerdings ist er in der Zeit als wir die Beziehung führten auch zu mir gekommen.

Darum und weil ich ihn mehr als alles andere auf der Welt geliebt habe und das immer noch so ist, ganz egal was der gemacht hat, bin ich auf seinem Hof aufgetaucht.

Ich befürchte Herr ***** hat gemeint ich würde ihn nicht richtig lieben, da er dies dem Gericht in der ersten Verhandlung so geschildert hat. Andererseits bin ich nach Trennung zu ihm gefahren, da er Nacktaufnahmen von mir hatte. Diese hat er nach Aufnahme einer Beschäftigung bei der Post in Oldenburg öffentlich verbreitet.

Auch hat er Aufnahmen von mir ins Netz gestellt. Und mich dort als Psychoschlampe beschimpft. Während ich also verrückt nach ihm war, hat er mich scheinbar nie geliebt, was für Sie als Anwalt befremdlich klingen mag. Mich verletzt das zutiefst, da ich nicht mal bei Herrn ***** eingezogen bin, als er mich darum gebeten hat. Jetzt bin ich verwirrt, da er mir die Adresse seiner neuen Wohnung geschickt hatte und ich ihm immer weiter gefolgt bin. Ich habe die ganze Zeit um ihn gekämpft, bis er mich auf Unterlassung verklagt hat. Ich kann nichts gegen meine Gefühle machen, da Herr ***** lange Zeit sehr für mich da war. Ich habe ihm das nie vergessen. Ich habe mich aufgehoben und geliebt gefühlt. Er meinte ich sei nicht die richtige Frau für ihn. Das ging soweit, dass er sich eine Anwältin nahm.

Ich habe ihn mehrfach aufgesucht, weil er bei erster Verhandlung noch gesprächsbereit war. Mich um eine Stellungnahme an das Gericht in Oldenburg gebeten hat. Ich habe versucht persönlich auf ihn zuzugehen - ohne Gericht. Er ist älter und erfahrener als ich. Ich verstehe auch, dass dieser Mensch arbeiten muss und will seine Existenz natürlich nicht gefährden, was wohl passiert ist, da ich tausend Mal versucht habe mit ihm zu reden.

Trotzdem denke ich Tag und Nacht an die Beziehung zurück und habe auch vor Gericht bitterlich geweint, die ganze Schuld auf mich genommen. Ich habe über meine Eltern meinen Anwalt und seine Anwältin bezahlen müssen. Er will die Beziehung nicht. Und ich kam nie darüber weg, weil er so mit mir umgegangen ist. Er war mal so lieb und nett zu mir. Ich habe den Eindruck, dass ich als Frau total versagt haben muss, was meine Partnerschaft betrifft. Mir tut das alles sehr sehr weh. Meine Eltern verstehen mich in der Beziehung kein wenig mehr. Machen mir nur Vorschriften. Mein Vater verhält sich mir gegenüber wie ein Diaspot.

Jeder macht mit mir was er möchte und ich scheine keinerlei Rechte zu besitzen.

Ich habe darauf der Polizei in Oldenburg mitgeteilt, dass Nacktaufnahmen aufgetaucht sind. Dass diese auch im Internet veröffentlicht wurden, habe ich erst später erfahren. Die habe ich der Polizei auch alle übermittelt.

Jetzt ist mir über die erneute Anordnung von Gericht erneut untersagt worden, den Kontakt zu Herrn ***** aufzunehmen.

Ich sehe aber meine Schuld nicht, da ich ihm beim Umzug geholfen habe, mich wie eine Partnerin verhalten habe. Ihn hin und her gefahren habe. Und dergleichen. Ich habe und hätte alles für diesen Menschen getan. Er lässt mich aber kein Stück an sich heran.

Gibt es für mich keine Möglichkeit, dass dieser Mensch sich mir gegenüber äußern muss? Kann diese Person mich einfach so behandeln? Ich weiss von seinen Erzählungen, dass er schon einmal Nacktaufnahmen von einer Frau gemacht hat. Die Polizei aber nichts nachweisen konnte. Ich bin jetzt auch sein Opfer. Habe Herrn ***** in der Beziehung aber als sehr liebenswert empfunden. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Verstehe auch nicht, was ich falsch gemacht haben soll.

Liebe macht tatsächlich sehr blind. Ich würde aber eine Stellungnahme von diesem Menschen erwarten. Leider habe ich noch keine Ahnung, wie und ob es zu einem neuen Prozess kommen wird, den ich aber gerne sehen würde und herbei sehne. Können Sie mir bitte was dazu erklären oder erläutern? Wird das jetzt neu aufgerollt oder bleibt das so?

Ich erhielt darüber hinaus die Strafe, da ich Herrn ***** eine Backfeife erteilte, da er sich dauernd mit anderen Frauen während der Beziehung traf. Ich war rasend vor Eifersucht möchte ich sagen, weil er mich ja nicht braucht. Und auch in der Beziehung immer wieder um Geld bei mir gebeten hat.

Trotzdem ist es nie zu einer Aussprache gekommen. Alles was er sagte war, ich solle arbeiten gehen. Das habe ich während der Beziehung auch immer getan. Herr ***** ist einer der stärksten Menschen die ich kenne. Aber ich komme nicht dazu, und darf es ja auch nicht, ihm das mitzuteilen. Er hat behauptet er sei wegen mir umgezogen. Ihm hat es scheinbar gar nichts bedeutet, was um mich geschieht und hat mir für alles den schwarzen Peter zugeschoben. Wie soll ich mich verhalten?

Er lebt ein sehr zufriedenes Leben und ich war krank vor Sorge und Zuwendung. Warum versteht der Mensch das nicht, so dass ich verklagt werden muss? Ich habe doch immer alles getan was in meiner Möglichkeiten Rahmen war.

Ich bin sehr verarscht worden. Und hätte gerne in dieser Beziehung so etwas wie Gerechtigkeit erfahren.

Ich habe keinerlei Beweise während der Beziehung gesammelt. Ich habe nur ein Bild von seiner neuen Wohnung 2018 und eine Verhaltensanalyse, die ich ihm selbst mal geschrieben habe. Darin ist von mir angemerkt worden, dass Herr ***** sehr aufbrausend war, weil ich ihn in einem Kaufhaus nicht küssen wollte. Mehr habe ich nicht. Ich war aber immer für ihn da. Habe ihn sehr geliebt - auch während er nichts hatte. Es ging mir nicht um Geld, sondern um ihn. Ich hätte so gerne eine Aussprache mit ihm gehabt. Was kann man da machen?

Mit freundlichen Grüßen

*****

19. Mai 2020 | 09:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Insgesamt habe ich keine guten Nachrichten für Sie, juristisch werden Sie hier kaum weiterkommen.

Zunächst zu Ihren Möglichkeiten, den Prozess aufzurollen und hierüber eine Aussprache zu erreichen:

Das Verbot des Gerichts erging als einstweilige Anordnung.

a) Dieser kann widersprochen werden, dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung über die vorgeworfenen Verhaltensweisen. In dieser müssten Sie begründen, warum die einstweilige Anordnung falsch ist. Anhaltspunkte hierfür können sein, das er Ihnen seine Adresse übermittelte und sie ihm beim Umzug halfen. Wird bei einer Gewaltschutzverfügung , gestützt auf Stalking, noch Kontakt vom vermeintlichen Opfer zum angeblichen Täter sucht, so ist die einstweilige Verfügung nämlich in Frage zu stellen und gegebenenfalls aufzuheben. Dies geschieht in einer mündlichen Verhandlung.

Den Widerspruch können Sie oder ein Anwalt bei dem Gericht erheben, dass die einstweilige Anordnung erlassen hat. Fristen gibt es hierzu eigentlich nicht. Aber oftmals sind die Anordnungen befristet, so dass ein Widerspruch erfolgen muss, bevor die Anordnung abgelaufen ist. Sonst fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für den Widerspruch und dieser wäre als unzulässig zu verwerfen.

Fazit 1: Mit einem Widerspruch kann man die mündliche Verhandlung über eine einstweilige Anordnung erzwingen. Bitte sein sie mir nicht böse, aber ich habe akute Zweifel, dass diese der richtige Rahmen für eine persönliche Aussprache ist.

b) Eine weitere Möglichkeit wäre zu beantragen, dass der Antragsteller die Hauptsacheklage erheben muss. Dies ist auch möglich, wenn es zuvor eine Widerspruchsverhandlung gab.

Eine Hauptsacheklage ist deswegen interessant, weil die vorgetragenen Vorwürfe nicht nur behauptet und glaubhaft gemacht ( eidesstattlich vom betroffenen Selbst versichert) sondern mit den Strengbeweismitteln beweisen werden müssen. Eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers genügt in diesem Verfahren also nicht mehr und auch nur eine summarische Prüfung des Gerichts ist - im Gegensatz zum Eilrechtschutz- dann nicht mehr vorgesehen. Das Gericht hätte dann also anders als im Eilverfahren beide Seiten zu hören und die Rechtslage umfassend zu würdigen. Auch hier würde es also eine mündliche Verhandlung geben.

Fazit 2: Mit einem Antrag auf Hauptsacheklage kann man die mündliche Verhandlung über eine einstweilige Anordnung erzwingen, wobei in der Hauptsache eine umfassendere rechtliche Würdigung erfolgt als im Eilrechtsschutz.

c) Ich möchte folgenden Hinweis geben, solange die einstweilige Anordnung gilt müssen, Sie diese zwingend erfüllen. Hier drohen sonst- in jedem einzelnen Fall- erhebliche Ordnungsgelder bis hin zur Ordnungshaft. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher von jeglichen Kontaktaufnahmen absehen, solange die Anordnung gilt.


d) Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, dass diese juristischen Vorgehensweisen Ihnen wirklich helfen werden und können. Sie schreiben, Sie hätten gern eine Stellungsnahme vom Ex-Partner und eine Aussprachemöglichkeit. Offensichtlich möchte der Ex-Freund dies nicht, sondern "benutzt" Sie nur für Umzüge und Hilfstätigkeiten.

Ich persönlich- nur meine Meinung, ich möchte Ihnen keinesfalls zu nahe treten- bin davon überzeugt, dass es Ihnen auf lange Sicht mehr bringt, die Kontaktsperre für sich positiv zu nutzen.

Ich meine damit: halten Sie sich an die Anordnung und nutzen Sie die Zeit, um Abstand zum Antragsteller zu gewinnen. Offensichtlich sind Sie hier in eine für sich sehr "toxische" Beziehung geraten, die Ihnen überhaupt nicht gut tut. Ihre Lage wird vom Antragsteller ausgenutzt, weil Sie sich augenscheinlich schwer lösen können, er ist älter und erfahrener und nutzt dies für sich aus. Es wäre doch viel sinnvoller, statt dieser alten Beziehung - in der Sie aus meiner Sicht auch weiterhin nur verlieren können, da der Antragsteller nicht bereit ist, auf Sie einzugehen- in ein neues Leben zu starten. Der Antragsteller hat bei Ihnen so viele Selbstzweifel ausgelöst, dass ich denke, es ist sinnvoll die ausgelösten Ängste und Befürchtungen mit einem Psychologen zu besprechen um den Weg für Ihre Zukunft zu ebnen. An einer Psychotherapie ist auch nichts verwerfliches, sie sagt weder, dass jemand verrückt noch sonst irgendwie komisch ist. Manchmal ist sie einfach sinnvoll , um Probleme zu lösen, denen man selbst nicht mehr Herr wird.
Ich bin mir sehr sicher, dass Sie aus der Situation stärker herausgehen können, wenn Sie es schaffen, sich vom Ex-Freund zu lösen, den Komplex als "Beziehungsversagerin" - wenn nötig auch mit professioneller Hilfe- zu verarbeiten. Ich glaube nicht , dass hierfür eine Aussprache mit dem Auslöser des Ganzen sinnvoll ist, er wird nur neue Schuldgefühle und Selbstzweifel auslösen. Erst danach werden Sie für eine neue Beziehung bereit sein und in dieser sich auch feststellen können, dass Sie eben keine "Beziehungsversagerin" sind.

Fazit 3: ich selbst würde mich, und ich hoffe, ich trete Ihnen damit nicht zu nahe, die Zeit der Anordnung nutzen, um Abstand zum Antragsteller zu gewinnen und mich von dieser Beziehung mit all den Vorwürfen und Schuldzuweisungen zu lösen, eventuell auch mit Hilfe eines Psychologin. Ich sehe einfach nicht , dass ien Aussparche Ihnen etwas bringt, sondern sie wird meines Erachtens die Spirale aus Selbstzweifeln bei Ihnen nur vorantreiben.

e) Bezüglich Nacktfotos und Untertitelung "Psychoschlampe" - Ihre Rechte

Die Veröffentlichung von Bildern mit Ihnen darauf - ohne ihr Einverständnis- stellt eine Straftat nach § 33 KUG (auch i.V.m. § 201a STGB) dar. Sie haben einen Löschensanspruch gegen den Täter sowie die Seiten auf denen Sie sie finden. Auch die Untertitelung mit dem Wort "Psychoschlampe" ist eine Straftat, nämlich eine Beleidigung und eventuell (mit mehr Kontext) übliche Nachrede. Sollten Sie minderjährig (gewesen) sein- Sie schreiben, dass SIe bei den Eltern wohnen und Kosten über diese tragen mussten) können weitere Straftatbestände hinzukommen.
Daneben kann Ihnen ein Schmerzensgeld gegen den Verbreiter zustehen.
Das Landgericht Kiel (Az.: 4 O 251 /05) hat für die Verbreitung von Nacktfotos gegen den Willen der Betroffenen 25.000 € zugesprochen und dies mit der erschwerten Beseitigung aller Bilder und der möglichen Zukunftsbeeinträchtigung begründet.
Sie haben also sehr wohl Rechte, die Sie nur wahrnehmen müssen. Da hilft ihnen das Lamentieren nicht, dass die Beziehung vorbei ist.
Allerdings rate ich- aufgrund der Anordnung davon ab- selbst Kontakt zum Antragsteller aufzunehmen, dies sollte über einen Anwalt geschehen, der Ihre Ansprüche prüft und geltend macht.

Schon die Veröffentlichung und Untertitelung der Bilder zeigt deutlich, was der Antragsteller über Sie denkt bzw. wie er Sie darstellen möchte. Das ist keineswegs ein würdiger Abschied von einer Partnerschaft und trägt dazu bei, dass ich Ihnen stark empfehle sich hiervon - auch ohne Aussprache- zu lösen. Eine Aussprache wird Ihnen nichts bringen, er wird seine Ansichten nach meiner Erfahrung eher nicht revidieren und es wird Ihnen am Ende noch schlechter gehen. Dies sollte nicht das angestrebte Ziel sein.

Aber bezüglich der veröffentlichten Bilder und auch der Untertitelung von diesen sollten Sie zwingend Strafanzeige stellen, was Sie offensichtlich schon getan haben. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie einen Strafantrag gestellt haben, dies ist zwingend erforderlich, um Ermittlungen aufzunehmen. Dies finde ich sehr gut. Auch wenn eventuell nichts nachgewiesen werden kann, so zeigt dies dem Antragsteller doch deutlich, dass er eben nicht alles mit Ihnen machen kann und Sie sich zur Wehr setzen. Sie zeigen Ihm also eine- für ihn sicher noch unbekannte und überraschende- Grenze auf, das finde ich absolut korrekt.

Wenn Sie die Bilder genau ansehen, gibt es manchmal auch Anhaltspunkte der Urheberschaft über Gegenstände die sich ungewollt auf den Bildern befinden, sei es ein Bild an der Wand, eine bestimmte Bettwäsche, eine Nachttischlampe oder ähnliche Einrichtungsgegenstände die den Aufnahmeort der Fotos spezifizieren. Vielleicht schauen Sie nochmal nach solchen Anhaltspunkten und teilen Sie gegebenenfalls der Ermittlungsbehörde auch mit, damit diese Ermittlungsansätze hat.

Fazit: Sie sind nicht Rechtelos, müssen aber aufhören rückwärtsgewandt der beziehung nachzutrauern , sondern diese auch umsetzen! Hierzu sollten Sie sich eines Anwalts bedienen um nicht gegen die Anordnung zu verstoßen und Strafgelder zu riskieren.

Unabhängig davon, für welchen Weg und welche Maßnahme Sie sich entscheiden, wünsche ich ihnen für die Zukunft viel Kraft und Erfolg bei der Verarbeitung des völlig unangemessenen Erlebten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Doreen Prochnow
(Rechtsanwältin)


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