Gleich eins : das hier klingt komplizierter, als es ist - liegt aber nur an der Wortwahl :) Ich bin gebeten worden, Folgendes anzusprechen: ein Bekannter hat (dem Strafmass nach verjaehrt, bis Ende 80er Jahre) in Europa einigen prolongierten Unfug mit Aktien angestellt, wobei der Schaden in D entstand. ... Und wenn er vergisst, den schon nach 70 Jahren wieder einzustellen, dann verjaehrt eine an sich mit 10 Jahren belegte Strafsache erst nach 20, das ist mehr als im Durchschnitt lebenslange Freiheitsstrafe, aeusserst effektiv wird hier Resozialisierung stracks unterbunden, IST DAS KORREKT (Frage 2, eigentlich Frage 1 in abgewandelter Form). ... Auch schlimm - der entstandene Schaden, einige zehntausend (damals noch) Mark, verjaehrt im Extremfall 30 Jahre nach der Tat.