Vorgeschichte: Bewährung 6 Monate auf 3 Jahre im November 2004, Urteil wird rechtskräftig im August 2005 Januar 2008: Aufhebung des Urteils vom Novermber 2004/ Rechtskraft August 2005 und neues Urteil: Gesamtstrafe 1 Jahr Bewährung auf 3 Jahre bis Januar 2011 ....da im November 2004 zur damaligen Verhandlung noch Dinge offen waren die noch nicht verhandelt wurden Aus 2006 gibt es jetzt noch 3 offene Verfahren, 3 wurden bereits vorher ohne Aussage von mir von der Staatsanwaltschaft eingestellt Übrig bleiben 3 Fälle: Vorwürfe der Taten aus 2006 laut Anklageschrift von Juli 2008: Einmietbetrug, Betrug, Unterschlagung, laut Pflichtverteidiger sind diese Strafen aus 2006 nicht Gesamtstrafenfähig, wir können froh sein wenn Sie nochmal eine zweite Bewährung bekommen Bis heute habe ich dazu keine Aussage gemacht Erster Termin beim Pflichtverteidiger,.... um nicht sinnlos Zeit zu verschwenden habe ich gleich alle vorhandenen erforderlichen Unterlagen mitgebracht um damit beginnen zu können, die erhobenen Vorwürfe sachlich fundiert zu wiederlegen. ... Wegen der Unterschlagung soll ich mit dem Anzeigeerstatter verhandeln dass dieser die Anzeige zurückzieht.