Warenbetrug
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Inzwischen droht Onlinehändler Y die Person X weiterhin per Email, und versucht weiterhin ein Geständnis in schriftlicher Form zu erpressen, indem er Person X mitteilt das er nur dann von einer Strafanzeige ansehen wird. ... Leider hatte die Person X eine Vorstrafe wegen Betrug.