Zugewinn bei Kurzehe
vom 17.10.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Guten Tag, ich bin seit 16 Monaten mit einem Schwerstalkoholiker ohne Krankheitseinsicht verheiratet.Wir leben in getrennten Wohnungen,bzw Haus.Meine drei Kinder ich ich in einer Wohnung,von der er Eigentümer ist.Ich bin mit meinen Kräften am Ende und möchte die Trennung.Therapieansätze werden nicht angedacht,da die Krankheitseinsicht feht.Bei der Eheschließung wurde kein Ehevertrag abgeschlossen.Mein Gatte ist Privatier und vermögend.Ich erhalte eine Eu.Rente und verdiene etwas dazu,obwohl ich es nicht bräuchte. Nun zu meinen Fragen:muß ich die Wohnung mit meinen drei Kindern verlassen und gilt der Zugewinn auch bei einer kurzen Ehezeit(im Moment 16 Monate)die Scheidung erscheint mir als einzige Lösung,weil ich gesundheitlich wirklich nicht mehr kann.