Wenn wir nicht zusammen wohnen würden, könnte ich Unterhalt für die Kinder und für mich verlangen und soweit ich weiß, sind seine Hausschulden und die Schulden an seine Exfrau unterhaltsrechtlich nicht abzugsfähig, d.h. er aus seinem vollen Einkommen Unterhalt zahlen müsste. ... Betrag von z.B. € 1.000,- ab der Geburt unserer Tochter auszuzahlen hat, wenn die Beziehung scheitert.