Meine Nochehefrau ist 2003 unter Mitnahme ihrer persönlichen Dinge aus unserem gemeinsamen Haus zu ihrem neuen Lebensgefährten ausgezogen. Das Bargeldkonto dessen Eigentümer ich war,meine Frau nur zugriffsberechtigt war, jedoch beider Gehälter eingezahlt wurde, haben wir im August 2003 hälftig geteilt.Seit ihrem Auszug hat sie sich weder um die Werterhaltung sowie die Nebenkosten oder Reperaturkosten des Hauses gekümmert.Seit Dezember 2006 ist das Haus unbewohnt.Alle Kosten betreffs des Hauses habe ich bis dato allein getragen.Jetzt möchte ich das Haus zwangsversteigern lassen da ich mit der Frau keine gütliche Einigung erzielen konnte. 1.In wieweit wird die Teilung des Bargeldkonto´s auf das Endvermögen angerechnet? 2.Kann ich die bisherigen Kosten für Nebenkosten,Werterhaltung,Reparaturen und Objektgrenzenpflege einklagen?