Trifft es zu, dass für pflegebedürftige Heimbewohner der(en) zuständige Leistungsträger nach dem Tode des Erblassers Zugriff auf dann evtl. zur Auszahlung kommende Lebensversicherungen nehmen darf ? Will sagen, nicht der irgendwann mal "eingetragene" Begünstigte wird das Geld aus der Lebensversicherung bekommen, sondern zuvorderst werden mögliche "Fehlbeträge" eines womöglich bedürftig verstorbenen Heimbewohners "ausgeglichen" und als dessen Vermögen quasi postum verwertet ? Oder ist es gar so, dass schon zu Lebzeiten des Betroffenen vorhandene Lebensversicherungen aufzulösen und "zu Geld zu machen sind", so die Rente des (irgendwann) pflegebedürftigen Heimbewohners nicht ausreichen sollte ?