entziehung d. Fahrerlaubnis wegen BTM
vom 14.1.2005
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
-auslagen) der landesbetrieb verkehr schrieb mir ebenfalls. und zwar, das meine fahrerlaubnis gänzlich eingezogen wird. weil davon auszugehen ist, das ich ständig unter einfluß von harten drogen am straßenverkehr teielnehme. mit sofortiger wirkung muß ich nun meinen führerschein abgeben!