Wiedererlangung Führerschein nach Emtzug, obwohl kein Führerschein vorhanden war
vom 23.1.2012
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Liebe Rechtsgelehrte, in 1994 wurde mir der Führerschein wg. einer Alkohofahrt mit 1,31 Promille für 9 Monate entzogen. ... Bin halt ohne Führerschein "schwarz" gefahren. 1996 habe ich eine Straftat begangen (schwere räuberische Erpressung), hab halt versucht, ne Bank zu überfallen; im Urteil hiess es, dass die (damals schon nicht mehr vorhandene) Fahrerlaubnis entzogen wird, weil das Auto zur Flucht als Tatwerkzeug gewertet wird. Inzwischen ist ja schon einige Zeit vergangen, über 15 Jahre seit der letzten Straftat.