Werter Anfragender,
im Fahreignungsregister stehen die Wiedererteilungsmaßnahmen nicht drin.
Enhalten wäre aber der Entzug der Fahrerlaubnis als gesonderter Eintrag.
Auch wäre die dazugehörige Tat im Register drin, soweit es diesbezüglich eine
Verurteilung vor dem Strafrichter oder dem Bußgeldrichter gegeben haben sollte.
Diese Info ging aus Ihrer Anfrage nicht hervor.
Man könnte annehmen, daß Sie eine Verurteilung vor dem Strafrichter hatten wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das wäre eine Straftat und würde sich leider erst nach 5 oder
gar 10 Jahren tilgen. 5 Jahre, wenn die Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis war und
10 Jahre, wenn mit der Verurteilung die FE entzogen wurde. Hat es hier zwei Taten und eine
Folgeverurteilung gegeben, wegen zunächst Alkoholfahrt und dann Fahren ohne FE? Auch
das ist leicht unklar in der Frage, daher decke ich hier allgemein die einzelnen Alternativen
bestmöglichst ab, ok?
Soweit es Ihnen aber nur auf den Eintrag der MPU Maßnahme ankommt, kann
ich Ihnen versichern, daß sich hierüber das FAER ausschweigt, nicht jedoch über die
dahinter stehenden Taten.
Also ruhig dem Arbeitgeber vorlegen und bei Nachfrage das Problem klein und schön reden.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Danke für die schnelle Antwort. Nein da habe ich mich scheinbar falsch ausgedrückt. Ich wurde angehalten. Bußgeld 1000€ und eine Gerichtsverhandlung. Vom Gericht hab es nur 2 Screenings als Strafe das war es. Die Führerscheinstelle forderte eine MPU. Diese habe ich gemacht und im Gutachten hat der Paychologe geschrieben ich kann Alkohol und Autofahren nicht trennen. Dabei bin ich niemals betrunken gefahren. Ich bin auch nie ohne Fahrerlaubnis gefahren. Der Gutachter hat mir unterstellt aufgrund meiner Aussagen ich könnte Alkohol trinken und Autofahren nicht trennen. Thema Cannabis hat er mir geglaubt das ich nicht mehr kiffe und Auto fahre. Und darauf hin hat die Führerscheinstelle eine zweite MPU angeordnet bezüglich Alkohol. In der Zwischenzeit bin ich natürlich nicht gefahren. Meinen Führerschein habe ich seit Oktober 2021 wieder zurück.
Nun frage ich mich steht meine erste und einzige Tat das fahren unter Einfluss von Canabis in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ? Und wenn ja gibt es aufgrund der Legalisierung die Möglichkeit das löschen zu lassen
Aha , verstanden.
Eine Straftat hat es nie gegeben, nur eine Bußgeldsache mit einer Verurteilung.
Damit haben wir eine Frist von 5 Jahren der Tilgung, weil hier zwei Punkte anfielen.
Das FAER knüpft noch unverändert an die Verurteilung an, so daß hier eine Löschung
nicht in Betracht kommt, nach meiner Meinung auf jeden Fall nicht. Zukünftig wären
derartige Taten möglicher Weise anders zu bewerten, aber Ihre Sache ist rechtskräftig.
Es stellt sich aber die weitere Fragen, inwieweit Sie hier noch die Anforderungen bei
der Neuerteilung erfüllen müssen, auf die es früher immer ankam. Das hängt von einer
Beurteilung der Ausgangstat ab, so daß sich hier die anwaltliche Akteneinsicht in
damit verbundene Akten anbietet. Eine Ferndiagnose ist hier ohne genaue Kenntnis
des Sachverhaltes nicht möglich. Es gibt aber nach der neueren Rechtsprechung Fälle,
in denen keine MPU mehr angeordnet werden darf.
Aber, das ist juristisches Neuland wegen der neuen Gesetzeslage, so daß hier auf Jahre
ein ungeklärter Streit mit Behörden zu erwarten ist, bis das alles geklärt ist.
MFG
Fricke
RA
Schönes WE und gute Fahrt....