Sanierungspflicht bei Teileigentum
vom 15.7.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Unser 2-Familienhaus in Teileigentum mit Sondernutzungsrecht bewohne ich seit 1991 mit 65 % Anteil. Die 2. Wohnung mit 35 % Anteil ist seit über 50 Jahre vom anderen Besitzer bewohnt.