Prüfung: Formulierung Vergleichsvereinbarung nach Immobilienverkauf wegen Schimmel
vom 18.5.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Der Verkäufer hat sein Elternhaus geerbt und Anfang des Jahres voll möbliert mit sämtlichem Hausrat verkauft. ... Der Verkäufer bestreitet, bei Vertragsschluss Kenntnis von einem Mangel an der Kellerwand gehabt zu haben. Im Sinne eines guten Verhältnisses ist der Verkäufer bereit sich finanziell zu beteiligen, ohne damit ein Schuldeingeständnis abzugeben.