Sollte der Käufer diese Verpflichtung verletzen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Rückauflassung des Vertragsgrundstücks gegen die Erstattung der vorstehenden Geldleistungen und der vom Käufer etwa weiter erbrachten Leistungen auf Erschließungsbeiträge und Herstellungskosten, im übrigen aber ohne eine weitere Entschädigung, insbesondere auch ohne Anspruch auf Verzinsung, auf Kosten des Käufers zu verlangen. ... Der jeweilige Bürgermeister und sein jeweiliger Stellvertreter werden hiermit einzeln ermächtigt, bezüglich dieser Vormerkung Rangrücktrittserklärungen, Randfreigaben und Löschungsbewilligungen für den Verkäufer abzugeben. ... Der Verkäufer ver- pflichtet sich, auf Ansuchen des Käufers hinter solche Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten, sobald die Kellerdecke errichtet ist und die Löschung der Vormerkung zu bewilligen, sobald der Rohbau steht.