Verwalterzustimmung beim Immobilienkauf
vom 25.2.2021
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
In der Teilungserklärung steht folgendes "Die Gebühr des Verwalters für die Abgabe der Zustimmungserklärung wird dem Verkäufer in Rechnung gestellt und ist von diesem vor Abgabe der Zustimmungserklärung zu bezahlen". Im Kaufvertrag steht dazu folgendes "Kostenregelung: Alle mit dem Vertrag und seinem Vollzug verbundenen Kosten sowie Grunderwerbsteuer sind Käufersache, der Verkäufer trägt dagegen die Kosten einer etwa erforderlichen Lastenfreistellung sowie den auf die Herbeiführung der erforderlichen Lastenfreistellung entfallenden Teil der beim Notar anfallenden Vollzugsgebühren". ... Wichtigste Frage: laut Notar (telefonisch - keine Rechtsberatung) sind die Zustimmungskosten (Verwalterpauschale + Notarkosten für Zustimmung) sind vom Verkäufer bzw.