sehr geehrte Frau..., da Sie einer teilnahme nach einem Erst-sowie einem Kontrloogespräch telefonisch belegbar zustimmten.sind wir davon ausgegangen,das Sie gewillt sind ,die berechttigten Ansprüche des Gläubigers freiwillig auszugleichen. Leider hat es jedoch den Anschein, das Sie nicht zur Zahlung gereit sind. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen,unsere weitere Tätigkeit dieser Situation anzupassen.Um entsprechende Schritte zu vermeiden,fordern wir Sie letzmalig auf, den offenen Betrag bis zum 26.08.2011 zu begleichen. da der Vertrag Ihrerseits nicht gekündigt wurde,verlängert er sich alle drei Monate automatisch.Damit keine weiteren Kosten auflaufen,heben wir den Vertrag im Falle einer Zahlung auf.