Mietrecht, Kündigung, Gewaltandrohungen
vom 29.5.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Situation ist folgende: Eine Wohngemeinschaft mit 3 Parteien (A, B, C). Alle drei Parteien wohnen zur Untermiete mit jeweils demselben Untermietvertrag. Partei A hat Partei B schon mehrfach körperliche Gewalt angedroht.