Daraufhin wurde vom Mieter ein aktuelles Aufmassprotokoll beauftragt, welches eine Wohnfläche (ohne Terrasse) von 60,18qm ergab. Die Terrasse gehört ohne Zweifel zur Mietsache, da ein Zugang von der Mietwohnung zur Terrasse direkt möglich ist und eine erleinige Nutzung möglich ist, nur besteht ein Problem bei der Festlegung der Bemessungsfläche. ... Fläche der Dachterrasse innerhalb der Absturzsicherung: 5,00qm –> 2,50qm Gesamtwohnungsfläche: 62,68qm (-16,4%) 1.Frage: Kernfrage des Streits ist die Beurteilung/Bemessung der Dachterrasse, da die Wohnungsfläche durch das Aufmassprotokoll eindeutig beschrieben wird. 2.Frage: Die zweite Frage die sich daraus ergibt, wenn es anhand der Gesamtfläche der Mietwohnung von mehr als 10% kommt, ist dies dann auch möglich rückwirkend zu beantragen. 3.Frage: Besteht die Möglichkeit ab 01-2010 die Gesamtmietzahlung einseitig um 16,4% zu kürzen.