Mietvertrag - Auszug des Mieters - Endrenovierung ja oder nein?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Mietvertrag enthält zwei sich widersprechende Klauseln zur Renovierung und ich möchte gerne wissen, was beim Auszug zu tun ist. "§ 20 Auszug des Mieters: Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter ... zurückgeben" "§ 22 Sonstige Vereinbarungen: Die Wohnung wird in vollständig renovierten Zustand übergeben und ist auch in diesem Zustand wieder zu verlassen. ... Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen" Ich als Mieter würde natürlich gerne die Mieterfreundliche Klausel (§ 20) beanspruchen, während der Vermieter vermutlich auf der anderen Klausel (§ 22) bestehen wird. Die Wohnung wurde 5 Jahre normal genutzt und abgesehen von einem neu gestrichenen Zimmer nicht renoviert.