Teileigentum Garage als Reparaturwerkstatt Kfz fremde Personen !
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Dadurch fühlt sich die Eigentümer- gemeinschaft gestört und bat den Eigentümer, diese Reparaturen sofort einzustellen und die Garage als Garage zu nutzen und nicht als Reparaturwerkstatt für fremde Fahrzeuge. ... Hier wird aber die Zweckbestimmung der Garage ohne Zustimmung durch Verw. bzw, Eigentümer verändert zum Nachteil der anderen Eigentümer. § 14 WEG Wie ist die Rechtslage ? Kann ich als Verwalter dem Eigentümer diese Praxis untersagen ?